Grundidee
Eigener Bildungs- und Beschäftigungsträger speziell für die selbständige und selbstbestimmte Lebens- und Erwerbsgestaltung.
Von vielen Seiten als sinnvoll erachtete Ideen, die durch den erwerbstechnischen individualeinkommensfixierten Rechtfertigungsdruck derzeit behindert oder fallengelassen werden, sollen in diesem Rahmen möglich gemacht werden.
Situation der Träger
Am Markt sind bundesweit viele private Fortbildungsinstitute, Bildungsträger und Beschäftigungsträger, denen arbeitsuchende Menschen über die Jobcenter zugewiesen werden. Einige vermitteln in erster Linie Menschen in den 2. Arbeitsmarkt während andere sich rein auf Schulungen und Kurse spezialisiert haben.
Spielzeugkaufmannsläden und wiederholte Bewerbungstrainings haben es nicht geschafft, genügend Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Viele MAE-Angebote werden auf deren Rechtmäßigkeit überprüft.
Es gibt ein Auf- und Ab in der Trägerlandschaft. In Berlin wird ein größeres „Trägersterben“ erwartet.
Dies ist die Chance für einen „Restart“ mit verändertem Gesicht.
Motivierte Menschen, die größtenteils hoch qualifiziert sind und gleichzeitig Erfahrungen in ALG-II erworben haben, geben sich selbst die Chance, eine eigene Beschäftigungsgesellschaft zu eröffnen.
Konzept des neuen Trägers
Der von mir/uns angestrebte Bildungsträger wird demgegenüber einer sein, der sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden orientiert.
Vergleichbare Ansätze und Unterstützung findet dieses Vorhaben durch die bereits existierende „workstation“: http://www.workstation-berlin.org/
Verwischende Grenzen zwischen „Mitgestaltern/Anbietenden“ und „Kunden/In Anspruch nehmenden“
Offene Beratung und Erprobung selbständigen Arbeitens in freiwilliger Gemeinschaft.
Verabredungen und übernommene Pflichten orientieren am Projekt und am Sinn der Sache - im Gegensatz zu sanktionsbedrohter Anwesenheitspflicht bei konventionellen „Maßnahmen“, die oft nur auf die Senkung der Ansprüche abzielen und dem Gefügigwerden des Teilnehmers für jede Art des Angestelltenverhältnisses dienen.
Clubmitgliedschaft (gefördert bzw. erschwinglich), Weitergabe von Kenntnissen, Fähigkeiten, Waren und Dienstleistungen unter den Kunden
festzulegen ist die Größenordnung (räumlich, zeitlich, feste und sporadische
Mitarbeiter und Kunden, Basiskosten und Kosten je Mitarbeiter und Kunden,
etc.)
Konkrete Arbeitsgebiete mit wissenschaftlicher Begleitung und
Auswertung:
Café/ Treff (besonders für Kreative, Künstler, bereits Selbständige
und daran Interessierte, welche noch keine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Jobcenter oder sichern konnten)
Tauschbörse und Schenkkreis zum gegenseitigen Nutzen
Wohn-, Arbeits- und Lebensgemeinschaften
Internet zur Werbung, Vernetzung und als erstes Ansprechmedium zur Hilfe zur Selbsthilfe, daher soll vor Ort W-LAN verfügbar sein.
Ankopplung eines Cafés, einer Küche, ggf. eines Garten- und Wohnprojektes, sowie Galerien u. ä. sind denkbar und werden ja nach Mitgestaltern konkretisiert.
Ideenbörse und Auswertung zur Hebung und Entwicklung der geistigen Potentiale
Finanzierung des neuen Trägers (Möglichkeiten, können ergänzt werden)
Förderung als Pilotprojekt
Förderung der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung
Förderung der Kunden (Kostenübernahme von „Mitgliedschaftsgebühren“, Anerkennung der geteilten Infrastrukturkosten als „Ausgabe“ für geförderte Selbständige, Bewerbungsgutscheine, etc.)
Eigenerwirtschaftung durch Vermarktung des Angebotes der (Stamm-)Kunden und Mitwirkenden „nach außen“
Finanzierung der Kunden:
Grundsicherung
Existenzgründerförderung
Eigenerwirtschaftung durch Vermarktung zur wirtschaftlichen
Unabhängigkeit
Ziele
Das Projekt befähigt möglichst viele Beteiligte dazu, sich von der staatlichen Abhängigkeit bzw. dem Hartz-IV-Status zu lösen bzw. wandelt die Definition der staatlichen Fördergelder zu einer neuen Erwerbs- und Beitragskultur.
Die wissenschaftlichen Evaluationen können in weiteren Projekten berücksichtigt und auch für politische Entscheidungen herangezogen werden (Stichwort: ist ein BGE rentabel? Abbau der Hindernisse, die in den Köpfen dem BGE gegenüberstehen.)